Verkehrssicherheit der Gehwege / Überwachung des ruhenden Verkehrs


die Fraktion der CDU beantragt, dass die Verwaltung innerhalb der laufenden Geschäftstätigkeiten darauf achtet, dass die nutzbare Breite der Gehwege im Allgemeinen und im
Besonderen im Bereich der L523 nicht durch parkende Autos unzulässig eingeschränkt
wird. Sofern dies der Fall ist, ist unter geeigneten Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass
den Einschränkungen gegengewirkt wird. Die Verwaltung soll nach 6 Monaten über die
erfolgten Maßnahmen und das Ergebnis unterrichten.
Ferner beantragt die CDU die Aufstellung der Einnahmeentwicklung aus Parkverstößen
in den letzten drei Jahren.
Begründung:
Es zeigt sich vermehrt, dass die Gehwege im Bereich der L523 durch parkende Autos
wesentlich eingeschränkt werden. So können beispielsweise Rollstuhlfahrer oder auch
Kinder (welche zulässig den Gehweg mit dem Fahrrad nutzen dürfen) den Gehweg aufgrund dem Fehlverhalten von Autofahrern nicht gefahrlos nutzen.
Die Verwaltung bemerkte, dass es nach Sichtweise der Verwaltung eines entsprechenden Antrages bedarf, damit die Verwaltung tätig wird. Dem kommen wir hiermit nach.
Von der Bevölkerung wird die CDU immer wieder angesprochen, dass der ruhende Verkehr nicht mehr überwacht wird. Deshalb bitten wir um eine Aufstellung der Einnahmentwicklung aus Parkverstößen in den letzten fünf Jahren. Aus diesen Zahlen können dann
Rückschlüsse gezogen werden inwieweit trotz der aktuell nicht vorhandenen Stelle zur
Überwachung des ruhenden Verkehrs seitens der Verwaltung Maßnahmen zur Parkraumüberwachung durchgeführt werden.