Zum Haushalt 2024 – Gedanken der Bobenheim-Roxheimer CDU

Der Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 sieht einen ausgeglichenen Haushalt vor.

Ein unausgeglichener Haushalt würde von der vorgesetzten Dienstbehörde nicht genehmigt werden. Die CDU zollt der Kämmerin Frau Kreitmair und ihrer Abteilung, sowie dem Bürgermeister und allen anderen Abteilungen ihren Respekt, dass diese einen Haushalt vorgelegt haben, der den Vorgaben der ADD genügt. Und wir möchten uns auch ganz herzlich bei all unseren Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Betriebshof, und stellvertretend für alle ehrenamtlich tätigen in unserer Gemeinde unserer Feuerwehr danken. In der heutigen Zeit kann man eine Verwaltungstätigkeit und ein Ehrenamt nicht hoch genug schätzen und dafür dankbar sein.

Dabei führt unsere Verwaltung selbst aus, ich zitiere:

“der vorliegende Haushaltsentwurf ist keiner, der die Gemeinde perspektivisch weiterentwickelt, sondern er ist einzig auf das Ziel ausgerichtet, die Vorgaben der Aufsichtsbehörde auf eine “Schwarze Null” einzuhalten und so die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen”.

Die Aufsichtsbehörde droht der Gemeinde, dass diese im Falle eines unausgeglichenen Haushalts der ständigen Kontrolle der Aufsichtsbehörde unterliegt. Neue Investitionen dürfen nicht getätigt werden und freiwillige Leistungen wie Feste und Zuschüsse an Vereine dürfen nicht geleistet werden

Aus Sicht der CDU liegt gerade im Bereich der ständigen Kontrolle ein Angriff auf das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die kommunale Selbstverwaltung vor.

Hier zitiere ich das Gabler Wirtschaftslexikon:

„Für diese institutionelle Selbstverwaltungsgarantie müssen nach Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung gewährleistet sein. Die Selbstverwaltungsgarantie umfasst insbesondere Fragen der Finanz- und Kommunalabgabenhoheit, Personalhoheit, Organisationshoheit, Planungshoheit und Satzungshoheit.

Bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde entscheiden, ob und wie eine Aufgabe erledigt wird. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben muss die Gemeinde entsprechend gesetzlicher Bestimmungen zwingend wahrnehmen, sie kann jedoch selbst entscheiden, wie sie diese Verpflichtung gewährleistet. Die Entscheidung über das “Ob” besitzt die Gemeinde bei den Pflichtaufgaben nicht mehr, allein über das “Wie” der Aufgabenwahrnehmung besteht noch Entscheidungsfreiraum.“

Viele der Aufgaben, welche die hohen Kosten verursachen, hat die Gemeinde nicht selbst zu verantworten; sondern sind durch die von Land und Bund gemachten Gesetze verursacht; z.B. Erweiterung Rheinschule Kosten über 6 Mio €.

Das Land gibt hier nur einen Zuschuss von 1,2 Mio. Die zweitgrößte Investition der Gemeinde sind 1,5 Mio € in Flüchtlingsunterkünfte. Wie hoch die Zuschüsse hier aussehen, weiß man nicht.

Die Kindergärten, welche die Kosten der Rheinschule um ein vieles übersteigen werden, sind noch nicht einmal im Haushalt aufgegriffen, obwohl wir auch hier durch das Kitagesetz in Rheinland-Pfalz gezwungen werden.

Damit der Haushalt ausgeglichen ist, sollte kräftig an der Steuer- und Abgabenschraube gedreht werden; Grundsteuer A von 345% auf 400%, Grundsteuer B von 465% auf 630%, Hundesteuer, die Erhöhung der Mietpreise für gemeindeeigene Objekte, etc.

In der letzten Haushaltsrede stellten wir folgende Fragen:

Die Kassen sind leer, das Defizit wächst, die Aufgaben werden immer mehr, die Aufwendungen steigen. Wo geht es hin? Wer den Trend nicht erkennt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen. Die Frage ist aber, wie kann ich diesen Trend umkehren?

Sparen führt zu Stillstand, Unmut und irgendwann zu einem Investitionsstau, den man nicht mehr aufholen kann.

Immer weitere Steuererhöhungen sind gerade in der jetzigen Zeit mit Inflation, Rezession und einer allgemeinen Verunsicherung sowohl was Politik als auch die Konflikte und somit die Zukunftsaussichten verdüstern, ein fatales Zeichen. 

Alternativen sind aufgrund der Vorgaben der ADD schlicht nicht umsetzbar und somit will man uns von unserer eigenen Landesregierung zwingen die Steuern zu erhöhen.

Daher möchte die CDU mit ihrem Abstimmungsverhalten ein Zeichen setzen. Es geht so nicht mehr weiter! Eine Gemeinde ist verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Leider erhalten die Gemeinden aber von den übergeordneten Stellen, welche für die gesetzlichen Vorgaben verantwortlich sind, nicht genug Geld, um diese umzusetzen.

Die CDU erwartet vom Land und vom Bund eine angemessene finanzielle Ausstattung damit die Gemeinde ihre Pflichtaufgaben erfüllen und ihr im Grundgesetz verbrieftes Recht auf Selbstverwaltung ausüben kann. Dies ist momentan nicht gegeben.

Deswegen werden wir dem Haushaltsentwurf trotz aller Änderungen nicht zustimmen, denn das Vorgehen der Ampelregierung(en) lässt dies politisch nicht zu. Wir denken es geht allen hier anwesenden in der Sache nicht anders, und auch wenn wir uns der Tatsache bewusst sind, wir benötigen einen Haushalt widersprechen die Forderungen an uns, unserem Selbstverständnis von Demokratie und kommunaler Selbstverwaltung. Uns geht es bei der Nicht-Zustimmung um ein Politisches und nicht inhaltliches Zeichen. 

Nach wie vor stehen wir für unsere 3 Ziele, die wir letztes Jahr formuliert haben.

  1. Politische Selbstverwaltung und Unabhängigkeit. Ist dies nicht mehr gegeben, wird es für unsere Gemeinde noch schwerer werden.
  2. Wirtschaftliche Selbstverwaltung und finanzielle Unabhängigkeit. Nur so können wir die notwendigen Förderungen und Investitionen aufrechterhalten und vornehmen.
  3. Die Lebensqualität für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger stetig verbessern. Dies können wir nur wenn die ersten beiden Ziele umgesetzt sind. Verlieren wir eines der Ziele aus den Augen, leidet die Lebensqualität.

Auf ein hoffentlich besseres Jahr 2024 als geplant und prognostiziert.

Vielen Dank.